Schon gewusst? Steuerbonus auf Handwerkerleistungen sichern!

Zahlst du als privater Haushalt Steuern?

Dann kannst du einen Anspruch auf einen staatlichen Bonus geltend machen, ganz egal ob du Mieter oder Eigentümer eines Hauses / Wohnung bist! Wichtig für diesen Anspruch ist lediglich, dass die Immobilie „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wird.

Der Steuerbonus beträgt laut § 35a Abs. 2 S. 2 des Einkommensteuergesetzes pro Jahr und Haushalt 20 Prozent von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten. Das entspricht einen Bonus von bis zu 1.200 Euro! Der Steuerbonus beschränkt sich auf folgende Leistungen: Erhaltung, Modernisierung und Renovierung.

Auch für die Montage und Wartung von Sonnenschutzanlagen, wie beispielsweise Raffstores oder Markisen kannst du diesen Bonus geltend machen.

Wir nennen dir ein Beispiel:
Unsere Fachkräfte montieren bei dir Rollläden.
Anschließend erhältst du von uns eine Rechnung über 2.000 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer (380 Euro). Die Materialkosten belaufen sich dabei auf 1.500 Euro, die Arbeitskosten auf 500 Euro netto.
Der staatliche Bonus würde sich nun wie folgt berechnen:
500 Euro Arbeitsleistung zzgl. MwSt. (95 Euro) = 595 Euro x 20 Prozent Förderung = 119 Euro Steuerbonus.

Wie bereits beschrieben sind alle Handwerkertätigkeiten für Erhaltung, Renovierung und Modernisierung der Immobilie begünstigt, welche direkt vor Ort im Haushalt des Auftraggebers stattfinden. Dies sind beispielsweise der Austausch von Rollläden durch neuere Modelle (Modernisierung) oder die Wartung von Außenjalousien (Erhaltung). Du musst lediglich die unbaren Zahlungen per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachweisen können.

Reiche im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung unsere Rechnung beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus sollte dann rückwirkend mit deiner Einkommenssteuer verrechnet werden.
Wir wünschen dir viel Spaß beim Sparen!

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand: Juni 2012

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